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Neues Investitionssofortprogramm Juli 2025: Jetzt investieren und Steuern sparen

Euroscheine auf der Wäscheleine

Ein starker Standort braucht starke Unternehmen – und genau hier setzt das neue steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung an. Mit gezielten steuerlichen Anreizen möchte der Gesetzgeber Investitionen erleichtern, Liquidität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands stärken. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was sich konkret ändert – und wie Sie als Unternehmer:in jetzt davon profitieren können.

  1. Sonderabschreibungen – der „Investitionsbooster“ für Maschinen, Fahrzeuge & Co.

Was ist neu?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – also zum Beispiel Maschinen, Produktionsanlagen, Bürogeräte oder Fahrzeuge – gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich. Diese Regelung ist zeitlich befristet bis 31. Dezember 2027.

Was bedeutet das für Sie?
Durch die degressive Abschreibung können Sie die Anschaffungskosten wesentlich schneller steuerlich geltend machen – das erhöht Ihre Liquidität unmittelbar nach der Investition. Ein starker Anreiz, Investitionen jetzt vorzuziehen oder strategisch zu planen.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie geplante Investitionen: Können Sie Maschinen, IT oder Fahrzeuge vorziehen?
  • Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Investitionsstrategie steuerlich optimieren.
  • Nutzen Sie die Vorteile im Rahmen Ihrer Liquiditätsplanung.


2. Elektromobilität steuerlich noch attraktiver

Was ist neu?

Für neu angeschaffte E-Fahrzeuge gilt künftig eine arithmetisch-degressive Abschreibung, die steuerliche Vorteile besser verteilt. Gleichzeitig wird die Grenze für den Bruttolistenpreis bei der 0,25 %-Dienstwagenregelung von 70.000 € auf 100.000€ angehoben.

Eine zeitanteilige Kürzung der Abschreibung im Jahr der Anschaffung erfolgt nicht, sodass auch bei einer Anschaffung im Dezember 2025 für 2025 der volle AfA-Satz zur Anwendung gelangt. Dies gilt auch für die Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen und begünstigt alle Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrer Fahrzeugklasse und damit auch Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse. Es gilt nicht für geleaste Fahrzeuge.

Was bedeutet das für Sie?
Gerade bei hochwertigen E-Fahrzeugen (z. B. für Geschäftsführung oder Außendienst) sinkt die steuerliche Belastung deutlich. Auch betrieblich genutzte E-Fahrzeuge können attraktiver bilanziert werden.

Unsere Empfehlung:

  • Beziehen Sie steuerliche Aspekte bei der Wahl Ihres nächsten Dienstwagens ein.
  • Wir unterstützen Sie bei der optimalen Entscheidung zwischen Kauf, Leasing oder Gehaltsumwandlung.


3. Körperschaftsteuer sinkt – Zukunftsvorteile für Kapital- und Personengesellschaften

Was ist neu?
Die Bundesregierung senkt ab 2028 schrittweise den Körperschaftsteuersatz von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Auch Personengesellschaften profitieren: Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne sinkt von 28,25 % auf 25 % bis 2032.

Was bedeutet das für Sie?
Die Steuerbelastung für Unternehmensgewinne wird spürbar sinken. Das eröffnet neue Gestaltungsspielräume für Wachstum, Investitionen und Rücklagenbildung.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie jetzt Ihre Unternehmensstruktur: Ist eine Kapitalgesellschaft künftig attraktiver?
  • Nutzen Sie die Zeit bis 2028 zur strategischen Vorbereitung.
  • Sprechen Sie mit uns über eine steueroptimierte Gewinnverwendung und Rücklagenstrategie.

Fazit: Investieren mit Rückenwind
Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist eine klare Einladung an den Mittelstand: Jetzt ist die Zeit, um klug zu investieren und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Investitionen, Steuersätze und Mobilität – alles Bereiche, die in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.
Nutzen Sie die neuen Regelungen für Ihre individuelle Strategie.
Sprechen Sie frühzeitig mit uns – wir entwickeln mit Ihnen den passenden Fahrplan.

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