R. Kasior
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Cash, Cut & Clicks – wer jetzt beim Finanzamt im Rampenlicht steht

09.02.2026

Vom Haarschnitt bis zum Hashtag, vom Krypto-Coin bis zum Kassenzettel: Wo Geld fließt, will das Finanzamt mitreden. Drei ganz unterschiedliche Welten – Friseursalons, Influencer und Krypto-Anleger – haben eines gemeinsam: Sie stehen neuerdings ganz oben auf der Kontrollliste. 

  1. Cash & Cuts – wenn der Zoll beim Friseur vorbeischaut

Haare schneiden, färben, pflegen – das läuft oft bar, manchmal auch „ohne Rechnung“. Genau hier schaut der Zoll künftig genauer hin. Im Fokus stehen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Werden Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet? Wird der Mindestlohn gezahlt? Und sind alle Abgaben abgeführt?

Für Friseur- und Kosmetikbetriebe heißt das: besser sauber kalkulieren als riskant frisieren. Denn wer seine Pflichten kennt, muss keine Angst vor einer Kontrolle haben – und kann sich aufs Schönmachen konzentrieren statt aufs Schönrechnen.

Mythos aus dem Salon:

„Wenn ich nur auf Minijob-Basis beschäftige, brauche ich keine Meldung ans Finanzamt.“
Falsch. Auch Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – sonst gilt es als Schwarzarbeit.

Clicks & Fame – wenn der Erfolg auf Instagram steuerpflichtig wird

Wer mit Posts, Kooperationen oder Rabattcodes Geld verdient, ist Unternehmer – ob Followerzahl 500 oder 500.000. Influencer-Einnahmen sind steuerpflichtig, auch wenn sie in Produkten, Reisen oder Werbedeals gezahlt werden. Einige Bundesländer haben inzwischen sogar Taskforces „Influencer“ eingerichtet, um die schillernde Online-Welt etwas transparenter zu machen.

Und nein: Eine Briefkastenadresse auf den Cayman Islands ersetzt keine Steuererklärung. Wer ehrlich rechnet, schläft ruhiger – und kann mit gutem Gewissen posten.

Mythos aus der Glitzerwelt:

„Ich wohne jetzt in Dubai, also zahle ich in Deutschland keine Steuern mehr.“
Nicht automatisch. Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder weiterhin deutsche Einkünfte erzielt, bleibt hier steuerpflichtig – egal, wie sonnig die Skyline ist.

Coins & Gains – wenn Krypto vom Hype zur Pflicht wird

Bitcoin & Co. galten lange als digitaler Wilder Westen. Doch damit ist Schluss: Krypto-Dienstleister müssen Transaktionen künftig an die Finanzbehörden melden. Anlegerinnen und Anleger müssen außerdem angeben, wo sie steuerlich ansässig sind. Das schafft Klarheit – und macht aus spekulativen Gewinnen ganz reale Steuerfälle.

Die gute Nachricht: Wer bisher etwas vergessen hat, kann mit einer Selbstanzeige noch rechtzeitig reinen Tisch machen – allerdings besser nicht allein, sondern mit fachkundiger Begleitung.

Mythos aus dem Krypto-Universum:

„Ich tausche nur Coins untereinander, also ist das steuerfrei.“
Leider nein. Auch der Tausch von Kryptowährungen gilt als Veräußerung und kann steuerpflichtig sein – je nach Haltedauer und Gewinnhöhe.

Fazit: Ehrlich währt am längsten – und spart Nerven, Geld und Schlaf

Ob Cash, Cut oder Clicks – die Zeiten, in denen man Einnahmen unter dem Radar halten konnte, sind vorbei. Der Staat schaut genauer hin – aber wer sauber arbeitet, glänzt nicht nur beim Finanzamt.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihre Abläufe. Wir beraten Sie gern, bevor es die Steuerfahndung tut.