09.02.2026
Vom Haarschnitt bis zum Hashtag, vom Krypto-Coin bis zum Kassenzettel: Wo Geld fließt, will das Finanzamt mitreden. Drei ganz unterschiedliche Welten – Friseursalons, Influencer und Krypto-Anleger – haben eines gemeinsam: Sie stehen neuerdings ganz oben auf der Kontrollliste.
- Cash & Cuts – wenn der Zoll beim Friseur vorbeischaut
Haare schneiden, färben, pflegen – das läuft oft bar, manchmal auch „ohne Rechnung“. Genau hier schaut der Zoll künftig genauer hin. Im Fokus stehen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Werden Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet? Wird der Mindestlohn gezahlt? Und sind alle Abgaben abgeführt?
Für Friseur- und Kosmetikbetriebe heißt das: besser sauber kalkulieren als riskant frisieren. Denn wer seine Pflichten kennt, muss keine Angst vor einer Kontrolle haben – und kann sich aufs Schönmachen konzentrieren statt aufs Schönrechnen.
Mythos aus dem Salon:
„Wenn ich nur auf Minijob-Basis beschäftige, brauche ich keine Meldung ans Finanzamt.“
❌ Falsch. Auch Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – sonst gilt es als Schwarzarbeit.
Clicks & Fame – wenn der Erfolg auf Instagram steuerpflichtig wird
Wer mit Posts, Kooperationen oder Rabattcodes Geld verdient, ist Unternehmer – ob Followerzahl 500 oder 500.000. Influencer-Einnahmen sind steuerpflichtig, auch wenn sie in Produkten, Reisen oder Werbedeals gezahlt werden. Einige Bundesländer haben inzwischen sogar Taskforces „Influencer“ eingerichtet, um die schillernde Online-Welt etwas transparenter zu machen.
Und nein: Eine Briefkastenadresse auf den Cayman Islands ersetzt keine Steuererklärung. Wer ehrlich rechnet, schläft ruhiger – und kann mit gutem Gewissen posten.
Mythos aus der Glitzerwelt:
„Ich wohne jetzt in Dubai, also zahle ich in Deutschland keine Steuern mehr.“
❌ Nicht automatisch. Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder weiterhin deutsche Einkünfte erzielt, bleibt hier steuerpflichtig – egal, wie sonnig die Skyline ist.
Coins & Gains – wenn Krypto vom Hype zur Pflicht wird
Bitcoin & Co. galten lange als digitaler Wilder Westen. Doch damit ist Schluss: Krypto-Dienstleister müssen Transaktionen künftig an die Finanzbehörden melden. Anlegerinnen und Anleger müssen außerdem angeben, wo sie steuerlich ansässig sind. Das schafft Klarheit – und macht aus spekulativen Gewinnen ganz reale Steuerfälle.
Die gute Nachricht: Wer bisher etwas vergessen hat, kann mit einer Selbstanzeige noch rechtzeitig reinen Tisch machen – allerdings besser nicht allein, sondern mit fachkundiger Begleitung.
Mythos aus dem Krypto-Universum:
„Ich tausche nur Coins untereinander, also ist das steuerfrei.“
❌ Leider nein. Auch der Tausch von Kryptowährungen gilt als Veräußerung und kann steuerpflichtig sein – je nach Haltedauer und Gewinnhöhe.
Fazit: Ehrlich währt am längsten – und spart Nerven, Geld und Schlaf
Ob Cash, Cut oder Clicks – die Zeiten, in denen man Einnahmen unter dem Radar halten konnte, sind vorbei. Der Staat schaut genauer hin – aber wer sauber arbeitet, glänzt nicht nur beim Finanzamt.
Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihre Abläufe. Wir beraten Sie gern, bevor es die Steuerfahndung tut.
