R. Kasior
myKasiorCloud

Schluss mit den Schatten im Blockchain-Dschungel – neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Ab Ende 2025 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) – ein sperriger Name für ein klares Ziel: Licht ins Dunkel des Kryptohandels zu bringen.
Was bisher oft anonym und grenzüberschreitend verlief, wird künftig steuerlich nachvollziehbar – und das nicht nur national, sondern EU-weit.

Was steckt dahinter?

Das KStTG setzt die europäische DAC8-Richtlinie (2023/2226) um. Damit zieht Europa bei der Besteuerung von Krypto-Transaktionen endlich an einem Strang. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Gewinne aus Bitcoin, Ether & Co. unbemerkt bleiben – und schafft dafür ein dichtes Netz an Meldepflichten.

Wer muss jetzt melden – und was genau?

Betroffen sind alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, also:

  • Wallet-Anbieter
  • Handelsplattformen
  • Vermittler
  • Verwahrer
  • sogar DeFi-Betreiber, sofern sie als Dienstleister agieren
    • Zur Einordnung:
      „DeFi“ steht für Decentralized Finance – also Finanzgeschäfte, die nicht über Banken oder Börsen laufen, sondern über Smart Contracts auf einer Blockchain automatisiert abgewickelt werden.
      Ein DeFi-Betreiber ist daher jemand, der solche dezentralen Anwendungen (z. B. für Kreditvergabe oder Tauschgeschäfte) entwickelt, betreibt oder Nutzern zugänglich macht. Auch sie müssen künftig steuerlich melden, wenn sie Dienstleistungen anbieten.

Sie müssen künftig bis spätestens 31. Juli des Folgejahres ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berichten – und zwar sehr detailliert:

  • Kundendaten (Name, Anschrift, Steuer-ID)
  • Art und Umfang der Transaktionen
  • Bruttobeträge und Marktwerte
  • steuerliche Ansässigkeit der Nutzer

Damit entsteht erstmals eine vollständige Datenbasis, auf die Finanzämter zugreifen können – und das nicht nur in Deutschland.

Automatischer Datentausch: Von der Blockchain zur Behörde

Die gemeldeten Daten werden europaweit im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs geteilt. So sollen auch grenzüberschreitende Transaktionen transparent werden. Für Steuerpflichtige bedeutet das: „Was auf der Blockchain passiert, bleibt nicht mehr auf der Blockchain.“

Sorgfalt ist Pflicht

Anbieter müssen künftig Kundendaten verifizieren, Plausibilitäten prüfen und sämtliche Vorgänge dokumentieren. Das klingt nach viel Aufwand – und ist es auch. Wer die Meldepflicht ignoriert oder unvollständig erfüllt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 €.

Auch Nutzer werden nicht aus der Verantwortung entlassen: Sie müssen eine Selbstauskunft mit ihren steuerlichen Angaben abgeben.

Was heißt das für die Praxis?

 

  • für Krypto-Anbieter: Der administrative Aufwand steigt. Systeme müssen angepasst, Schnittstellen geschaffen und interne Kontrollen gestärkt werden.

  • für Unternehmer und Steuerzahler: Krypto-Geschäfte geraten künftig stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Wer digitale Währungen privat oder betrieblich nutzt, sollte alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren – von Anschaffung bis Verkauf.
    So lassen sich steuerliche Überraschungen vermeiden, wenn die Finanzbehörde nachfragt.

  • für alle, die mit Krypto handeln: Klare Aufzeichnungen über Zeitpunkte, Werte und Plattformen sind jetzt wichtiger denn je.

    Aufgrund des neuen Gesetzes werden Wallet-Betreiber und Plattformen künftig deutlich mehr Daten von ihren Kunden anfordern – etwa Steueridentifikationsnummern oder Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit.
    Wer darauf vorbereitet ist, spart später Zeit und Nerven bei Nachfragen oder automatischen Meldungen.

 

Chancen statt nur Pflichten

So streng das Gesetz klingt: Es bringt auch Ordnung in ein bisher graues Feld. Wer seine Krypto-Geschäfte sauber dokumentiert, kann sie künftig einfacher steuerlich einordnen – und ruhiger schlafen.
Wer möchte, kann die eigene Krypto-Verwaltung schon jetzt professioneller aufstellen und z. B. prüfen, ob ein separates Wallet für private und betriebliche Zwecke sinnvoll ist.

Fazit

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz ist mehr als ein weiterer Bürokratieakt – es ist der Startschuss für ein neues Kapitel der Steuertransparenz im digitalen Zeitalter.

Oder, um es mit einem Augenzwinkern zu sagen:
Die Blockchain vergisst nichts – und das BZSt ab 2026 auch nicht.